Schlichtungsverfahren ablauf: Schiedsverfahren Schweiz Italien
SCHIEDSGERICHTSORDNUNG
Swiss Chamber übt seit immer eine Schiedsrichterfunktion aus und bietet den Juristen und Unternehmen eine Verordnung sowie einen Ort für die Beilegung von Streitigkeiten im Handelsbereich. Des Weiteren stellt die Kammer Rechtsanwälten und Unternehmen ein Instrument zur Verfügung, das nicht nur den veränderten Vorschriften (Gesetzesdekret Nr. 40/2006) entspricht, sondern auch darauf zielt, deren Bedürfnissen entgegenzukommen und ihnen die Möglichkeit gibt, alternative Wege zu den ordentlichen Gerichten im Bereich der Schiedsspruchverfahren für die Lösung allfälliger Streitigkeiten auf nationaler und internationaler Ebene zu finden.
Einfachheit, Strenge und Flexibilität kennzeichnen die neue Verordnung: Deutlichkeit in den zu befolgenden Verfahren und weltweit anerkannte schweizerische Eigenschaften wie Neutralität und Zurückhaltung, Anpassungsmöglichkeit an eine Vielfalt von Streitverfahren.
Die Neuerungen der kommenden Verordnung betreffen insbesondere die Definierung der Vorbereitungsphase des Verfahrens (Bestimmung der Instanzen und Kommunikationen, Übertragung der Handlungen an die Schiedsrichter), sowie eine rechtzeitige Erarbeitung spezifischer Bestimmungen über die Durchführung des Verfahrens und die Art und Weise der Übermittlung von Urkunden und Angaben.
Die neue Verordnung wurde von einer entsprechenden Kommission unter dem Vorsitz des höchst anerkannten Präsidenten, Prof. Avv. Guido Alpa (auch Präsident des Nationalrats der Rechtsanwälte) verfasst, mit der Unterstützung eines von Swiss Chamber koordinierten Teams von renommierten Juristen.
Kontakt: RA. Antonella Alfani – ufficiolegale@swisschamber.it