Forderungseinzug in Italien und Schweiz
KREDITEINTREIBUNG: EIN VERTRAUENSAUFTRAG
Swiss Chamber bietet die Dienstleistung der Kreditrückerstattung, die sich vor allem an Schweizer Unternehmen und/oder Einzelpersonen richtet, welche die Notwendigkeit haben, Kredite in Italien einzuholen sowie an schweizerische Unternehmen und/oder Personen in Italien, die Kredite innerhalb der Eidgenossenschaft besitzen.
Der Gläubiger kann auf das Ansehen einer von den Schweizer Behörden offiziell anerkannten Institution und auf die Qualifikation von erfahrenen Mitarbeitern zählen.
Das außergerichtliche Verfahren wird auf diese Weise erfolgreich, schneller und mit weniger Ausgaben im Vergleich zu einem Gerichtsprozess abgeschlossen.
Der Beitrag der Rechtsabteilung der Schweizerischen Handelskammer, die über eine langjährige Erfahrung in der Branche verfügt, besteht aus:
- der ausführlichen Analyse des Einzelfalls, um die geeignetsten Krediteintreibungs-Maßnahmen zu ergreifen.
- der Überprüfung von Stammdaten, Handelsregisterauszügen und ausführlichen Berichten über die Schuldner
- dem schnellen Eingriff mit schriftlicher und, gegebenenfalls, telephonischer Mahnung an den Schuldner
- der Vorbereitung von Transaktionshandlungen und Zahlungsplänen
- dem Kontakt zwischen dem Kunden und den Anwaltsburös unseres Kammer-Networks, falls eine Strafverfolgung erforderlich sein sollte.
Kontakt: RA. Antonella Alfani – ufficiolegale@swisschamber.it